Zelt-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeltverleih
Timo Schmittmann Kaiserstraße 3a 35321 Laubach
Tel. : 06405/6555

Auf- und Abbau von Zelten
Der Aufbauplatz muss gut von außen mit einem PKW und Anhänger erreichbar sein. Werden die Aufbauarbeiten durch vom Vermieter nicht zu vertretende, Verzögerungen beeinträchtigt, haftet der Mieter für die Kosten des Mehraufwandes bzw. der Wartezeit. Die Zelte werden nur mit einem von uns gestellten Team auf- und abgebaut. Sollte das Zelt vom Kunden ohne Richtmeister abgebaut werden, so müssen wir das Material auf Vollständigkeit und Schäden kontrollieren. Dieser Zeitaufwand wird im Stundenlohn berechnet. Die allgemein angeführten Preise enthalten in keiner Weise das auf- und abbauen von Mobiliar. Auch dieser Aufwand wird im Stundenlohn berechnet. Der Mieter hat dem ihm ausgehändigten Lieferschein auf seine Richtigkeit zu überprüfen und zu unterschreiben. Ist dies nicht der Fall, so erkennt er stillschweigend alle auf dem Lieferschein angegebenen Leistungen an. Das gleiche gilt bei der Rücknahme.
Haftung und Schadensersatz bei Zelten
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter. Dieses gilt auch für Schäden, die durch Dritte und solche verursacht werden, wie Brand-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden. Bei Reparatur fähigen Beschädigungen, sofern diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, in anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert berechnet. Der Mieter darf an dem Zustand der ihm übergebenen Zelte keine bautechnischen Änderungen vornehmen. Der Mieter hat bei Sturm sämtliche Ausgänge zu schließen. Sollte es im Falle der Missachtung zu Schäden kommen, haftet der Mieter für Folgeschäden. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden durch Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee, die an dem vom Mieter oder einem Dritten im Zelt gelagerten Sachen entstehen. Im Winter ist das Mietobjekt regelmäßig vom Schnee zu befreien und gegebenenfalls zu beheizen. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf  Schäden durch eventuell erforderliche Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen. Erdnägel: Das Schlagen von Erdnägeln geschieht auf Verantwortung des Mieters. Für Schäden die durch das Schlagen von Erdnägeln entstehen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für die Instandsetzung ist der Mieter zuständig.
Mobiliar
Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei Selbstabholung des Mietgutes durch den Mieter hat dieser für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Die Auslieferung der Aufträge erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung basierend auf höherer Gewalt nicht haftbar gemacht werden.
Haftung und Schadenersatz
bei Mobiliar Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter. Dies gilt auch für Schäden, die durch dritte und solche verursacht werden, wie Brand-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden. Bei reparablen Beschädigungen, sofern diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, in anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert berechnet.
Fehlmengen, Bruch, Beschädigung
Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Material hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs- wertes zu leisten. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Materials(z.B. durch absägen, Nägeln Feuerwerkskörper,….). Der Mieter darf nach Übergabe des Mietgutes keine bautechnischen Änderungen vornehmen. Starke Verunreinigungen des Mietgutes werden im Stundenlohn beseitigt. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Mengen können erst nach erfolgten Rücklauf in unserem Lager ermittelt werden. Eine Nachberechnung für verschmutzte Artikel behalten wir uns vor.
Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Die Haftung erfolgt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter. Dem Mieter wird der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau empfohlen.
Mietzeitraum
Das Mietgut wird für den vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Die Preise gelten in der Regel für 1-5 Tage. Die Anlieferung /Abholung der Ware erfolgt nach Absprache.
Rücktritt
Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu sechs Wochen vor Mietbeginn möglich. Bei kurzfristiger Stornierung berechnen wir 50% des Mietpreises. Bei Stornierung  vier Tage vor Mietbeginn berechnen wir 100% des Auftragswertes. Umbauten/Änderungen können bis zu 7 Tage vor Aufbaubeginn mitgeteilt werden.
Mit der Auftragsbestätigung Mündlich oder schriftlich erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.

 

Mietbeginn ____________________Mietende__________________
Lieferschein

Zelt ___________ X _____________ Meter

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Mieter ________________________________________________

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Unterschrift des Mieters Unterschrift des Vermieters